

Trogen erarbeitet einen Leitfaden für Veranstaltungen

Die Techn. Baukommission hat für die Benützung des neu gestalteten Landsgemeindeplatzes einen Leitfaden erlassen. Er bezieht sich lediglich auf Veranstaltungen, welche auf dem Landsgemeindeplatz länger als einen Tag dauern. Ausgeschlossen sind ferner Märkte oder Reservationen als Parkplatz für Veranstaltungen.
Der Landgemeindeplatz wird nach Abschluss der Bauarbeiten erfreulicherweise wieder rege genutzt. Dabei muss insbesondere bei grösseren Veranstaltungen vieles beachtet werden wie z.B. gesetzliche Vorgaben, Durchfahrt für Blaulichtorganisationen, Ruhestörungen, Hygiene und vieles mehr. Der erarbeitete Leitfaden enthält neben den Bedingungen für die eigentliche Platzbenützung auch viele Tipps und Hinweise auf viele weitere Themenbereiche. Er dient den Veranstaltern auch als «Handbuch» die bei der Durchführung von Anlässen generell zu beachten sind.
Die Kosten von Aufwendungen wird neu verrechnet
Oftmals erbringt das Werkpersonal Leistungen für die Veranstalter, sei es für das Absperren des Platzes oder die aufwendigere Reinigung der öffentlichen Toiletten nach einem Anlass. Diese Aufwendungen verursachen Kosten, welche in der Summe einiges ausmachen und den Gemeindehaushalt belasten.
Diese Kosten sollen zukünftig verursachergerecht verrechnet werden. Neu soll für die Bewilligung auch eine Bearbeitungsgebühr, eine Platzmiete pro Tag und der Bezug von Wasser und Strom in Rechnung gestellt werden.