Wie die Gemeinde Wald bekannt gibt, darf das Alters- und Pflegeheim Obergaden in der Advents- und Weihnachtszeit unter bestimmten Voraussetzungen besucht werden
Das Gemeindehaus in Wald (AR).
Das Gemeindehaus in Wald (AR). - Nau.ch / Simone Imhof
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Nachdem es im Herbst verschiedene Corona-Durchbrüche gab, sind die Bewohner des Alters- und Pflegeheims Obergaden wieder in einer gesundheitlich guten Lage. Alle sind daher wieder gut geschützt und man kann mit positivem Ausblick auf die kommende Zeit schauen.

Natürlich muss darauf geachtet werden, dass das Risiko von Coronainfektionen möglichst geringgehalten wird. Das Pflegeheim möchte aber Besuche und Treffen ermöglichen, denn es ist im Moment nicht nötig, das Haus geschlossen zu halten. Daher wurden für das Heim einige grundsätzliche Regeln festgelegt, die zwingend eingehalten werden müssen:

Da die Platzverhältnisse nur eine bestimmte Anzahl von Besuchern zulassen und diese koordiniert werden müssen, sollten Besuche vorgängig telefonisch im Heim angemeldet werden.

Grundsätzliche Maskentragpflicht im ganzen Haus

Es gilt eine grundsätzliche Maskentragpflicht im ganzen Haus. Die Maske darf nur zum Essen oder Trinken abgelegt werden. Bei Gesprächen (auch mit Kaffee) ist die Maske wieder anzuziehen.

Beim Eintritt ins Heim muss man im Eingangsbereich warten, bis man vom Personal abgeholt wird: Die 3G-Regel: Geimpft, Genesen, Getestet muss stets beachtet werden.

Die Mitarbeiter werden die Zertifikate prüfen oder einen PCR-Antigenschnelltest (gratis) machen. Wer keinen Test machen lassen will oder positiv getestet wird, kann das Haus nicht betreten.

Die Mitarbeiter begleiten die Besucher zu ihren Angehörigen oder Freunden. Mit diesen wenigen grundsätzlichen Massnahmen und den bekannten Verhaltensregeln (Abstand halten, Händehygiene einhalten, und so weiter) wird sichergestellt, dass Besuche unbeschwert gemacht werden können.

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