Wie die Gemeinde Grub AR berichtet, wurde für die öffentliche Beleuchtung ein Konzept für die Zukunft erstellt.
Strassenbeleuchtung. (Symbolbild) - Keystone
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Der Gemeinderat hat die technische Leitung der Elektra Grub AR beauftragt, für die öffentliche Beleuchtung OeB in Grub AR ein Konzept für die Zukunft zu erstellen. Dazu gehört sowohl ein Inventar aller vorhandenen Beleuchtungskörper als auch Abklärungen, was von Gesetzes wegen effektiv beleuchtet werden muss. Die Planbereinigungen haben ergeben, dass die OeB in Grub AR aus total 136 Leuchten besteht.

Der Anteil der LED-Leuchten beträgt 30,88 Prozent oder 42 Leuchten. Die restlichen 94 Leuchten werden mit Quecksilberdampf- oder Natriumdampf-Lampen betrieben, welche die heute geforderten Vorschriften betreffend Energieeffizienz und Streulichtemissionen nicht einhalten. Quecksilberdampfleuchtmittel dürfen seit 2015 nicht mehr verkauft werden, seit 2017 sind sie verboten.

Bei verschiedenen Leuchten fehlen zudem die Glasabdeckungen. Bezüglich Beleuchtungspflicht hat das kantonale Tiefbauamt auf den Artikel 48 des Strassengesetzes hingewiesen.

Dieser lautet: «Öffentliche Strassen sind innerorts, bei Strecken ausserorts mit erheblichem Fussgängerverkehr sowie bei wichtigen Verkehrsknoten in der Regel angemessen zu beleuchten. Dabei sind namentlich die Belange der Verkehrssicherheit, der Wirtschaftlichkeit und des Energiesparens zu berücksichtigen.»

«So viel Licht wie nötig, so wenig wie möglich»

Der Gemeinderat hat die vorliegende Situation diskutiert und festgestellt, dass insbesondere der Artikel 48 des Strassengesetzes recht Interpretationsspielraum zulässt.

Er stellt fest, dass das Instandstellen aller vorhandenen Beleuchtungskörper sehr teuer werden wird, zur Zeit viel mehr beleuchtet wird als von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist, der Unterhalt des momentanen Standes der OeB weder effizient noch kostenmässig vertretbar ist, Lichtverschmutzung heute ein ernst zu nehmendes Problem darstellt und dass jedes künstliche Licht eine Gefahr für Insekten und andere nachtaktive Tiere bedeutet.

Praktisch jeder Fussgänger trägt mit sich heute ein Handy mit Beleuchtungsfunktion – wenn beleuchtet wird, die Beleuchtung den heute geltenden Normen bezüglich Lichteffizienz und Lichtemissionen entsprechen muss.

Aus all diesen Gründen und gestützt auf den Artikel 48 des Strassengesetztes hat der Gemeinderat entschieden, nach dem Grundsatz «so viel Licht wie nötig, so wenig wie möglich» der technischen Leitung der Elektra Grub folgenden Auftrag zu erteilen. Ab 1. Mai 2022 wird nur noch der Bereich innerorts (50-Kilometer-Bereich) entlang der Hauptachse Heiden–Eggersriet im Dorfkern sowie die drei Leuchten im Bereich der Kreuzung im Riemen beleuchtet.

Im Mai kann sich die Bevölkerung dazu äussern

Sämtliche andere Leuchten werden komplett abgeschaltet, auch in allen Quartieren. Die Bevölkerung ist eingeladen, während dem Monat Mai Beschwerden oder Kommentare zu dieser weiträumigen Abschaltung zu melden. Der Gemeinderat wird an der Juni-Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen besprechen und allenfalls mit direktbetroffenen Anwohnern eine einvernehmliche Lösung suchen.

Die Bevölkerung ist somit mit eingebunden beim Entscheid, wie die Beleuchtung in Zukunft aussehen soll. Als Ansprechperson für Rückmeldungen zur Beleuchtung im Mai stellt sich Gemeinderat Tobias Brülisauer zur Verfügung. Er bittet darum, Meldungen möglichst schriftlich oder per E-Mail zu machen und nur im Ausnahmefall per Telefon.

Der Gemeinderat hofft, zusammen mit der Bevölkerung ein zeitgemässes, energiesparendes, umweltverträgliches, finanzierbares und trotzdem sicherheitsgerechtes Konzept für die Beleuchtung zu finden. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Grub zu finden.

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