

Heiden passt die Baubewilligungsgebühren an

Baubewilligungsgebühren dienen dazu, die vielfältigen Leistungen zu finanzieren, welche die Gemeinden bei der Erteilung einer Baubewilligung erbringen.
Dazu gehören hauptsächlich die Beratung von Bauherrschaften, das Ausstellen von Baubewilligungen und die Baukontrollen.
Die Öffentlichkeit hat ein Interesse an einem gut geführten Baubewilligungsverfahren. Dazu braucht es die Fachkompetenz der Verwaltung.
Die Tarife in Heiden waren nicht kostendeckend
Die Bauherrschaft erhält mit dem Baubewilligungsverfahren eine individuelle staatliche Leistung, welche nach dem gesetzlich verankerten Verursacherprinzip die Bauherrschaft zu leisten hat.
Deshalb wurde im Zuge der Planung des regionalen Amtes Bau und Planung durch alle beteiligten Gemeinden ein gemeinsamer Gebührentarif erarbeitet.
Dabei wurde festgestellt, dass die bisherigen Tarife in Heiden nicht kostendeckend sind und auch im Verhältnis mit anderen Gemeinden eher tief liegen.
Unter Beachtung der kantonalen Gebührenvorgaben wurden deshalb Anpassungen vorgenommen und mit den umliegenden Gemeinden harmonisiert.
Der revidierte Gebührentarif ist auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet
Der Gemeinderat Heiden hat den revidierten Gebührentarif für das Bau- und Planungswesen per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Er findet auf alle zu diesem Zeitpunkt neu eingereichten sowie hängigen, noch nicht entschiedenen Verfahren Anwendung.
Der neue Gebührentarif ist auf der Gemeindewebseite unter Bautarif aufgeschaltet.