Wie die Gemeinde Gais informiert, konnte die vorgenommene Analyse eine Lohngleichheit zwischen Frauen und Männer bestätigen.
Dorfplatz der Gemeinde Gais (AR).
Dorfplatz der Gemeinde Gais (AR). - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse zur Kenntnis genommen und kann erfreut feststellen, dass die Analyse eine Lohngleichheit zwischen Frauen und Männer bestätigt hat.

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann wurde per 1. Juli 2020 revidiert und um die Pflicht einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse ergänzt. Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitern sind verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.

Die externe Revisionsfirma BDO AG, St.Gallen, hat die formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse des Gleichstellungsgesetzes (GIG) und der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit der von dem Gemeinderat durchgeführten Lohngleichheitsanalyse der Einwohnergemeinde Gais vorgenommen.

Der Gemeinderat hat die Lohngleichheitsanalyse basierend auf dem Referenzmonat Dezember 2020 durchgeführt.

Kontrollberantwortung liegt beim Gemeinderat

Der Gemeinderat ist für die Durchführung der Lohngleichheitsanalyse verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung angemessener interner Kontrollen in Bezug auf die Durchführung der Lohngleichheitsanalyse.

Darüber hinaus ist der Gemeinderat für die Auswahl und die Anwendung der wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode und das Führen angemessener Aufzeichnungen verantwortlich.

Unabhängigkeit und Qualitätssicherung folgen Expertsuisse-Vorgaben

Die BDO ist im Einklang mit den Richtlinien zur Unabhängigkeit von Expertsuisse von der Gemeinde Gais unabhängig und hat die Standes- und Berufsregeln von Expertsuisse beachtet. Diese Anforderungen legen fundamentale Grundsätze für das berufliche Verhalten bezüglich Integrität, Objektivität, beruflicher Kompetenz und erforderlicher Sorgfalt, Verschwiegenheit und berufswürdigen Verhaltens fest.

Das Unternehmen wendet den Schweizer Qualitätssicherungsstandard eins an und unterhält dementsprechend ein umfassendes Qualitätssicherungssystem mit dokumentierten Regelungen und Massnahmen zur Einhaltung der beruflichen Verhaltensanforderungen, beruflichen Standards und anwendbaren gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen.

Ergebnis der Analyse

Die Analyse wurde mit dem Tool Logib durchgeführt. Dieses Programm wurde im Auftrag des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann entwickelt. Die Prüfung soll zeigen, ob im untersuchten Bereich die Vermutung von Lohngleichheit beziehungsweise von Lohndiskriminierung vorliegt.

Es wird also derjenige Teil des Lohnunterschiedes zwischen Frauen und Männern ermittelt, der einzig auf das Geschlecht und nicht auf objektive, beobachtbare Merkmale zurückzuführen ist.

Dabei sind die massgebenden Löhne bei der Gemeinde von 85 und beim Alterszentrum Rotenwies von 61 Mitarbeitenden in die Analyse mit einbezogen worden. Lehrlinge und Praktikanten werden nicht berücksichtigt. Das eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann hat eine Toleranzschwelle von 5 Prozent definiert.

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