Innerrhoder Kulturunternehmen können neu zusätzlich zu Ausfallentschädigungen wegen der Corona-Krise auch Beiträge für Transformationsprojekte erhalten.
Alpstein
Ein Hinweisschild zum Verhalten während der Coronavirus-Pandemie, aufgenommen in Wasserauen. Der Zugang zum Alpstein wird für Touristen «behutsam» wieder geöffnet. - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
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Die Innerrhoder Standeskommission hat am 20. Oktober beschlossen, dass der Kanton auf Gesuch hin weiterhin Finanzhilfen an Kulturunternehmen leistet, wie die Innerrhoder Ratskanzlei am Freitag mitteilte. Der Kredit wird je zur Hälfte vom Bund und dem Kanton finanziert.

«Der Bund stellt dem Kanton Appenzell Innerrhoden 174'000 Franken zur Verfügung», erklärte Ottilia Dörig vom Innerrhoder Kulturamt auf Anfrage von Keystone-SDA. Vorgesehen sind im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben nicht-rückzahlbare Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen und neu auch von Beiträgen an Transformationsprojekte. Die Gesuche müssen bis spätestens Ende November 2021 eingereicht werden.

Kulturunternehmen können zudem Kurzarbeitsentschädigung beantragen, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst.

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