Wie die Gemeinde Rehetobel informiert, haben die Steuererträge zu einem Ertragsüberschuss von rund 593’900 Franken beigetragen.
St. Gallerstrasse im Dorfkern von der Gemeinde Rehetobel.
St. Gallerstrasse im Dorfkern von der Gemeinde Rehetobel. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Rehetobel kann mit einem Ertragsüberschuss von 593’895,56 Franken abgeschlossen werden (Vorjahr 684’332,32 Franken); budgetiert war ein Ertragsüberschuss von 112’110 Franken.

Hierbei wurden für die Gemeinde Nettoinvestitionen im Betrag von 978’214,18 Franken getätigt (Im Vorjahr 569’149,73 Franken); budgetiert waren 1’240’000 Franken. Die Nettoverschuldung der Gemeinde liegt mit 4’797’205,24 Franken leicht unter dem Vorjahr (4’861’659,26 Franken) und beträgt pro Kopf neu 2’811,96 Franken (Vorjahr 2’818,35 Franken).

Der Selbstfinanzierungsgrad lag in 2021 bei 107,53 Prozent (Im Vorjahr bei 115,04 Prozent).

Verluste im Bereich Gemeindeverwaltung

Die grössten Abweichungen zum Voranschlag waren der Mehraufwand im Bereich Gemeindeverwaltung und der Mehrertrag durch die höheren Steuererträge und Entgelte. Dem Minderaufwand im Ressort Soziale Sicherheit wird durch den Mehraufwand im Ressort Gesundheit die Waage gehalten – beides sind nur bedingt durch die Gemeinde beeinflussbare Aufwände.

Der Mehraufwand für die Gemeindeverwaltung entstand durch höhere Personalkosten und externe Dienstleistungen (Mehraufwand von 182’306,12 Franken) aufgrund personeller Ausfälle und Neubesetzungen in 2021 sowie weiterem Mehraufwand der Gemeindeverwaltung, welcher vor allem durch höhere Kosten des baulichen Unterhalts erklärt werden kann (Mehraufwand von 160’300,96 Franken).

Ertragsüberschuss dank Steuereinnahmen

Trotz dieser Mehraufwände führten die gegenüber dem Voranschlag höheren Einnahmen durch Entgelte (Abgaben, Gebühren et cetera – Mehrertrag von 337’464,55 Franken) und Steuerträge (Mehrertrag von 569’228,13 Franken) zum wiederum positiven Abschluss der Jahresrechnung.

Hierbei haben – ähnlich wie im Vorjahr – einmal mehr die über dem Voranschlag liegenden Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern dazu geführt, dass die Gemeinde einen Ertragsüberschuss erreichen konnte.

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