

Zürcher Weinland
Vorübergehende Verkehrsanordnung in der Gemeinde Dachsen
Wegen umfangreichen Bauarbeiten wird auf der Route 538 Dorfstrasse, Gemeinde Dachsen, im Abschnitt Primarschule im Baustellenbereich ein Parkverbot signalisiert.

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Die Beschränkung dauert vom 1. November 2019 bis 20. Dezember 2020. Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Baudirektion Kanton Zürich, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: Verkehrssicherheit, Baustellenzu-/wegfahrt Primarschule.
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