

Truttikon: Stille Wahl bei den Behördenwahlen ist möglich

Wie die Gemeinde Truttikon informiert, fand am 2. Februar 2022 im Gemeindesaal die Wählerversammlung statt. Dabei wurde festgestellt, dass man zu wenig deutlich kommuniziert hat, dass bei Erneuerungswahlen in Truttikon die «Stille Wahl» in der Gemeindeordnung zur Anwendung kommt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Das bedeutet, dass die vorgeschlagenen Personen als gewählt zu erklären sind, wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagenen wurden, als Stellen zu besetzen sind und die zunächst Vorgeschlagenen mit den definitiv Vorgeschlagenen übereinstimmen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, sind die betreffenden Personen als in der stillen Wahl gewählt zu erklären und für die noch freien Sitze, falls es solche gibt, ist ein Wahlgang mit einem leeren Wahlzettel durchzuführen.
Die zweite Frist für Wahlvorschläge beginnt am 14. Februar 2022
Aktuell sind für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission je 5 Personen vorgeschlagen. Falls es keine Änderungen gibt, werden diese nach der zweiten Frist als gewählt erklärt. Am 14. Februar wird der Gemeinderat die zweite Frist von 7 Tagen festsetzen und die Namen der vorgeschlagenen Behördenmitglieder veröffentlichen. Dann können Wahlvorschläge noch zurückgezogen oder neue eingereicht werden. Für die nicht besetzten Stellen wird ein Wahlgang mit leeren Stimmzetteln durchgeführt.
Die Liste der an der Wählerversammlung vorgeschlagenen Personen findet man auf der Gemeindewebseite.