

Schüsse auf Nachbarskatze: Rentner in Andelfingen verurteilt

Mit seinem Urteil folgte das Bezirksgericht grösstenteils dem Antrag der Staatsanwältin, die eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten gefordert hatte. Dies ist ein für Schweizer Verhältnisse aussergewöhnlich hartes Urteil. Delikte gegen Tiere werden für gewöhnlich nur mit bedingten Geldstrafen bestraft.
Eine bedingte Geldstrafe hatte auch sein Anwalt gefordert. Eine Strafe von 90 Tagessätzen zu 90 Franken sei angemessen.
«Gini» erlitt durch die Schüsse mit dem Luftgewehr Verletzungen an Lunge, Magen und Dünndarm und einen Durchschuss des Zwerchfells. Die Katze überlebte zwar, wird aber ihr Leben lang unter dem «Denkzettel» des Rentners leiden. Er wollte gemäss eigenen Angaben die Vögel in seinem Garten schützen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der ehemalige Sportschütze kann es noch ans Obergericht und ans Bundesgericht weiterziehen.