Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben einen möglichen Anspruch auf die individuelle Prämienverbilligung IPV.
Dachsen ZH
Wohnhäuser in Dachsen. (Symbolbild) - Keystone
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Wie die Gemeinde Dachsen berichtet, ist die Krankenkassenprämie ein grosser monatlicher Posten im Haushaltbudget und nicht alle Leute können diese Prämien aus ihren eigenen Einkünften finanzieren. Deshalb haben Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anspruch auf die individuelle

Prämienverbilligung IPV. Diese wird direkt der Krankenkasse überwiesen und der Versicherte erhält nun eine entsprechend reduzierte Prämienrechnung. Ist das Existenzminimum auch mit dieser Unterstützung nicht gedeckt, kann zusätzlich auch Sozialhilfe beantragt werden.

Nicht alle Personen haben einen Anspruch

Nicht alle Personen mit Anspruch auf Sozialhilfe wollen jedoch diese wirtschaftliche Hilfe beziehen. Da kommt nun die «KLEINE Sozialhilfe» zum Zuge. Sofern das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht gedeckt ist, können diese Personen auch nur um die Übernahme der Krankenkassenprämien ersuchen, ohne gleichzeitig volle Sozialhilfe zu beantragen.

Voraussetzungen für einen Anspruch der «Kleinen Sozialhilfe»:

Die Person ist versicherungspflichtig nach KVG und hat ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde

Das sozialrechtliche Existenzminimum der Person ist nicht gedeckt.

Die Person hat für das betreffende Jahr bereits die Prämienverbilligung IPV beantragt.

Unter weiteren Bedingungen ist auch eine rückwirkende Prämienübernahme möglich.

Es ist ein Antrag mit Angaben zu Einkommen und Vermögen, Miete, weiteren Ausgaben- und Einnahmenposten auszufüllen.

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