

Benken hebt das Teilfahrverbot Aubachbrücke auf

Wie die Gemeinde mitteilt, wird von den Gemeinden Schänis, Kaltbrunn und Benken beschlossen, das Fahrverbot für die Verbindung zwischen Benken und Unterhalden bis Rufi, Maseltragen und Schänis aufzuheben.
Gesamtverkehrskonzept: Lösung für Cluster 1 «Unterhalden» gefunden durch Aufhebung des Teilfahrverbotes auf der Rietstrasse (Schänis) und Aubachbrücke (Benken)
Massnahmenpaket Cluster 1 signalisiert Teilfahrverbote
Mit dem Massnahmenpaket Cluster 1 wurde von den involvierten Gemeinden Schänis, Kaltbrunn und Benken Teilfahrverbote signalisiert. Diese Verbote betreffen u.a. die Verbindung Benken/Unterhalden bis Rufi, Maseltragen und Schänis.
Eine grosse Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern des Gebietes Unterhalden haben gegen die Verfügung Rekurs erhoben, welcher in der Folge vom zuständigen Sicherheits- und Justizdepartement abgelehnt wurde.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese Teilfahrverbote für die Bewohner des Gebietes Unterhalden in Benken nicht tauglich sind. Die Bewohner der Unterhalden haben sich aufgrund der besonderen geografischen Lage seit jeher stark auf Maseltrangen und Rufi ausgerichtet.
Beabsichtigter Widerruf des Teilfahrverbotes
Mit den neuen Verkehrsanordnungen wird die direkte Verbindung zwischen diesen Siedlungen für den nichtlandwirtschaftlichen Verkehr unterbrochen. Die Route über das Dorfzentrum Kaltbrunn bedeutet einen grossen Umweg für die betroffenen Haushalte.
Da der Betroffenenkreis jedoch schwierig abzugrenzen ist, erwägen die Gemeinden Benken und Schänis, die Rietstrasse sowie die anschliessende Aubachbrücke in Benken wieder für sämtlichen Verkehr zu öffnen.
Mit dem beabsichtigten Widerruf des Teilfahrverbotes kann wieder eine strassenmässige Verbindung ohne Fahrverbot zwischen Benken und Schänis geschaffen werden.
Konfrontation mit der Problematik den Fahrverboten
Der Gemeinderat Benken wurde mit der Problematik der heutigen Fahrverbote schon mehrmals konfrontiert. Deshalb wurde das Thema dieser Strassenschliessung mit der Gemeinde Schänis und der Linthebene-Melioration nochmals angegangen.
Die Beteiligten Gemeinden und die Linthebene-Melioration erklären sich nun bereit, das Teilfahrverbot für die Rietstrasse in Schänis (3.38) und die Aubachbrücke in Benken (3.89) wieder aufzuheben. Damit wird ein Fahrkorridor als Verbindung geschaffen, welcher nicht mit einem Teilfahrverbot belegt ist.
Ordentliches Verfahren mit öffentlicher Publikation
Bei einer Teilaufhebung oder Änderung der seinerzeitigen Verfügung ist wieder das ordentliche Verfahren mit öffentlicher Publikation durchzuführen. Der Ausgang eines allfälligen Rekursverfahrens bleibt vorbehalten.
Der Gemeinderat Benken freut sich, dass mit Zustimmung der Gemeinde Schänis und der Linthebene-Melioration eine Lösung für das berechtigte Anliegen der BewohnerInnen des Gebietes Unterhalden gefunden werden konnte.