Wie die Gemeinde Diepoldsau angibt, werden Hundebesitzer an die Leinenpflicht am Alten Rhein erinnert. Das Gebiet wird von einer Sicherheitsfirma überwacht.
Die Rheinbrücke in Diepoldsau (SG).
Die Rheinbrücke in Diepoldsau (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Beim Gemeinderat sind Klagen über die Hundehaltung eingegangen.

Das Hundegesetz verpflichtet alle Hundebesitzer, die Hunde so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen.

Entlang des Alten Rheins (unterer und oberer Weg) sind alle Hunde an der Leine zu führen.

Durch die beauftragte Sicherheitsfirma wird das Gebiet am Alten Rhein in unregelmässigen Abständen überwacht, wobei Halter, welche ihren Hund nicht an der Leine führen, verzeigt und mit einer Busse bestraft werden.

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