Anspruchsberechtigte Eltern der Gemeinde Eichberg können bis Ende Oktober 2021 Fördergelder für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung beantragen.
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Zwei Kinder. (Symbolbild) - Keystone
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Wie die Gemeinde Eichberg berichtet, können anspruchsberechtigte Eltern bei der Wohngemeinde das Gesuch um Auszahlung eines Förderbeitrags nach dem Gesetz über Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung stellen.

Das vollständige Gesuchsformular ist bis Ende Oktober 2021 bei der Ratskanzlei einzureichen.

Die Gemeinden zahlen die Fördergelder an die Familien aus

Das st. gallische Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung regelt seit diesem Jahr die Verteilung von jährlich gesamthaft fünf Mio. Franken zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern.

Im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes hat der Kanton St. Gallen den Gemeinden, welche ein entsprechendes Gesuch eingereicht haben, die im Budget vorgesehenen Gelder zur Verteilung ausbezahlt.

Nun liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinden, die erhaltenen Gelder an die anspruchsberechtigten Familien auszubezahlen.

Die Beiträge sollen Familien bei der ergänzenden Kinderbetreuung unterstützen

Die Beiträge werden für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausgerichtet. Diese umfasst die Betreuung von Kindern im Alter von null bis zwölf Jahren im regelmässigen institutionellen Rahmen in Kindertagesstätten (z.B. KITA Wunderland, Krippe KJH Bild), Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (privat oder öffentlich, z.B. Hort, Mittagstisch) oder Tagesfamilien.

Nicht dazu gehören punktuelle Betreuungsangebote wie Spielgruppen, nicht-institutionelle wie beispielsweise Grosseltern, Nannys, Babysitting, Familienzentren, Familienberatung oder dauerhafte Betreuungsangebote in der Form von Pflegefamilien.

Einzureichen sind ein ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchformular, sowie Rechnungskopien bzw. Zusammenstellung der Institution (KITA, Verein Tagesfamilien etc.). Weitere Information und die notwendigen Formulare sind auf der Homepage der Gemeinde zu finden.

Über die Höhe der Auszahlungen werden die Familien bis Ende November informiert

Das Gesuch wird im Laufe des Monats November 2021 geprüft. Bis spätestens Ende November werden alle Personen und Familien, die einen Beitrag beantragt haben, schriftlich über die Höhe der Auszahlung informiert.

Falls zur Berechnung der Förderbeiträge keine oder unvollständige Angaben geliefert werden, entfällt der Anspruch. Es besteht im Allgemeinen kein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Förderbeiträge.

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