Der Urner Regierungsrat hat aus dem Parlament einen Rüffel erhalten, weil er im Rahmen eines Rechenschaftsberichtes eine Motion abschreiben wollte.
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Der Urner Regierungsrat hat aus dem Parlament einen Rüffel erhalten, weil er im Rahmen eines Rechenschaftsberichtes eine Motion abschreiben wollte. Diese forderte eine Rechtsgrundlage für die nachhaltige Finanzierung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen.

Motionärin Céline Huber (CVP) hatte den Vorstoss bereits 2015 eingereicht. Darin ging es um fehlende Sport- und Freizeitanlagen im Kanton. Diesen Umstand führte Huber auf fehlendes Geld bei Gemeinden und Vereinen zurück und wollte, dass der Regierungsrat rechtliche Grundlagen schafft, um mehr Geld sprechen zu können. Der Landrat überwies die Motion - gegen den Willen der Regierung.

Im Rechenschaftsbericht über die kantonale Verwaltung, den der Landrat am Mittwoch behandelte, führte die Regierung die besagte Motion als formell und materiell erledigt auf. Sie solle abgeschrieben werden.

Dagegen wehrte sich Huber. Der Regierungsrat habe damals widerwillig eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die mit dem Inhalt der Motion nicht mehr viel zu tun habe. Diese sei «absichtlich überfrachtet» in die Vernehmlassung geschickt worden, wo sie wie erwartet negativ aufgenommen wurde.

Die Regierung begründet die Abschreibung denn auch damit, dass das Gesetz in der Vernehmlassung als unnötig ablehnt wurde und der bisherigen Regelung klar der Vorzug gegeben worden sei.

Das Vorgehen stiess im Rat über die Fraktionsgrenzen hinaus auf Kritik. Sowohl Elias Arnold (SVP) als auch Adriano Prandi (SP/Grüne) sagten, das Begehren des Vorstosses sei hier zweitrangig. Aber wenn ein Mitglied des Landrates nicht zufrieden sei mit der Abwicklung eines Vorstosses, könne dieser nicht einfach abgeschrieben werden. «Das darf es nicht mehr geben, das darf nicht mehr vorkommen», sagte auch Ruedi Cathry (FDP) zum Vorgehen der Regierung.

Motionärin Huber bemängelte auch, dass sie nicht in Kenntnis gesetzt worden sei über die geplante Abschreibung ihres Vorstosses. Bildungsdirektor Beat Jörg (CVP) wehrte sich. Der Rechtsdienst habe die Abschreibung der Motion gutgeheissen, sie könne materiell als erledigt angeschaut werden. Er schob den Ball der Stako zu. Diese hätte die Federführung übernehmen müssen, wenn sie Bedenken zur Abschreibung gehabt hätte.

Walter Baumann (SVP) sagte, der Landrat habe ja jetzt die Möglichkeit, über die Abschreibung zu befinden. Und so stimmte er grossmehrheitlich dem Antrag von Huber zu, die Motion nicht abzuschreiben.

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