Der Urner Regierungsrat soll die von ihm vorgelegte Revision des Finanz- und Lastenausgleichs überarbeiten. Die vorberatende Parlamentskommission verlangt, dass er in zwei Punkten, die die Gemeinden mehr belasten, über die Bücher geht.
Eine Fahne des Kantons Uri.
Eine Fahne des Kantons Uri. (Symbolbild) - Keystone
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Die Vorlage regelt, wie die Aufgaben und deren Finanzierung zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden sollen. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Teilrevision würde den Kanton um 4,7 Millionen Franken entlastet. Die landrätliche Finanzkommission teilte aber am Mittwoch mit, dass sie die Vorlage an den Regierungsrat zurückweise.

Die Kommission verlangt, dass der Regierungsrat die Vorlage in zwei Punkten überarbeitet. Auf die Neuregelung bei der Langzeitpflege solle verzichtet werden, bis eine Gesamtschau vorliege, und bei den Schülerpauschalen solle eine andere Bemessungsgrundlage gelten.

Beim heutigen System der Schülerpauschalen steigen die Pauschalen für alle Gemeinden, wenn die Schulausgaben in einer Gemeinde wachsen. Der Regierungsrat will den bisherigen Index durch einen neuen Mischindex ersetzen, was den Kanton entlasten würde. Bemessungsgrundlage dazu sollen die Schülerpauschalen von 2008 sein.

Die Landratskommission verlangt stattdessen, dass die aktuell gültigen Pauschalen als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Dies war bereits in der Vernehmlassung gefordert worden. Der Regierungsrat hatte dies damals mit dem Argument abgelehnt, dass der Kostenindex sich seit 2008 verzerrt entwickelt habe und dass deswegen eine Neuberechnung auf der Basis von 2008 richtig sei.

Bei der Langzeitpflege will der Regierungsrat den pauschalen Kantonsbeitrag streichen, weil dieser gegen die fiskalische Äquivalenz verstosse. Die Sicherstellung der Langzeitpflege sei vollumfänglich in der Verantwortung der Gemeinden. Die Landratskommission will diese Änderung zumindest vorläufig aber nicht umsetzen.

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