

Uri
Gericht bestätigt Linienführung von Urner Umfahrungsstrasse Wov
Das Urner Obergericht hat vier hängige Beschwerden gegen das Strassenbauprojekt West-Ost-Verbindung (Wov) im Talboden behandelt. Es hiess die Linienführung gut und lehnte es ab, die Plangenehmigung aufzuheben. Allerdings muss der Kanton auch nachbessern.

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Der Urner Regierungsrat müsse die Veloführung auf der Gotthardstrasse an der Kreuzung Langmatt überdenken, teilte das Obergericht am Donnerstag mit. Alternativvarianten seien zu wenig fundiert geprüft worden, das Gericht hiess die entsprechende Beschwerden teilweise gut.
Auch bei der Bestandes- und Zustandsaufnahme von Gebäuden, die vom Bau möglicherweise betroffen sein könnten, muss die Regierung auf Geheiss des Gerichts über die Bücher. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Zwei weitere Beschwerden, die die Einsprachelegitimation von zwei Schattdorfer Unternehmen betrafen, sind aktuell beim Bundesgericht hängig.
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