Wie die Gemeinde Altdorf mitteilt, bittet sie Eigentümer, die Bäume auf privaten Grundstücken, die zu weit in den Verkehrsraum hineinragen, zurückzuschneiden.
Das Gemeindehaus von Altdorf (UR).
Das Gemeindehaus von Altdorf (UR). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Anlässlich einer Routinekontrolle wurde festgestellt, dass vielerorts Bäume und Sträucher von privaten Liegenschaften stark in den Trottoir- respektive Fahrbahnbereich hineinragen.

Auch sind einzelne Verkehrssignale und Strassenlampen verdeckt.

Die Sicherheit und der Bewegungsspielraum für Verkehrsteilnehmer sind dadurch eingeschränkt.

Der Gemeinderat befürwortet und schätzt im Grundsatz den Baum- und Sträucherschmuck entlang der Strassen und Wege.

Bäume entlang von Strassen, Wegen und Trottoirs

Aus verkehrstechnischen Gründen muss er jedoch das Zurückschneiden derselben verlangen.

Im Interesse der Verkehrssicherheit bitten wir deshalb die Liegenschaftseigentümer, die zu weit in den Verkehrsraum hineinragenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

Über der Fahrbahn muss eine Mindesthöhe von 4,50 Meter freigehalten werden, über dem Trottoirbereich 2,50 Meter.

Ad
Ad