Die coronabedingten besonderen Öffnungszeiten gelten vorerst vom 4. bis zum 17. Oktober 2021. Für Personen ab 16 Jahren ist ein Covid-Zertifikat erforderlich.
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Ein Hallenbad. (Symbolbild) - keystone
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Wie die Gemeinde Allschwil berichtet, teilt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Zuge der ordentlichen Revision das Hallenbad-Team mit, dass am 4. Oktober 2021 wieder geöffnet werden kann.

Die hier kommunizierten, immer noch coronabedingten besonderen Öffnungszeiten gelten vorerst vom 4. bis zum 17. Oktober 2021. Ab dem 16. Oktober 2021 gibt es erneut ein Informationsupdate. Zum Besuch des Hallenbads ist für alle Personen ab 16 Jahren neu und bis auf Weiteres ein Covid-Zertifikat erforderlich.

Die Öffnungszeiten ab dem 4. Oktober bis und mit 17. Oktober 2021 sind wie folgt: Montag bis Freitag 17 bis 21 Uhr ist das Hallenbad für Vereine geöffnet. Mittwoch 17 bis 19 Uhr ist es ausschliesslich für AHV-Rentner geöffnet und am Samstag und Sonntag ist es von 8 bis 14.45 Uhr für den öffentlichen Betrieb geöffnet.

Zutritt für Personen ab 16 Jahren nur mit gültigem Covid-Zertifikat

Gemäss dem Bundesratsentscheid vom 8. September 2021 über die Anwendung eines neuen Schutzkonzepts ist für alle Besuchenden des Hallenbads ab 16 Jahren ab sofort ein Covid-Zertifikat erforderlich.

Somit ist der Zutritt über dieser Altersgrenze nur noch für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen (3G-Prinzip) mit entsprechendem Nachweis in Form des offiziellen Zertifikats gestattet. Sämtliche Informationen zum Erwerb und zur Verwendung des Zertifikats sind auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) im Detail beschrieben.

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