

Gemeinderat befreit Allschwiler Vereine von der Gebührenpflicht

Das Resultat vieler Überlegungen war die Einführung einer neuen Benutzungsordnung sowie differenzierte Tarifgruppen. Politische Vorstösse und Diskussionen mit Vereinen haben den Gemeinderat dazu bewogen, eine Änderung an der 2017 beschlossenen Gebührenordnung vorzunehmen.
Neu werden alle Allschwiler Vereine für die saisonale, regelmässige Nutzung von öffentlichen Räumen und Flächen in die Tarifgruppe 0 eingestuft; dadurch werden sie für diese Nutzung vollständig von der Gebührenpflicht befreit. Ansonsten bleibt die Gebührenordnung unverändert.
Als ortsansässiger Verein gilt, wer seinen Sitz gemäss Vereinsstatuten in Allschwil hat, den Schwerpunkt seiner Tätigkeit oder Aktivität in Allschwil hat oder dessen Tätigkeit sich nachweislich bzw. traditionell auf Allschwil bezieht. Die Befreiung von der Gebührenpflicht gilt ab sofort.