Wie die Gemeinde Allschwil informiert, wird der Winterdienst von den Mitarbeitern der Regiebetriebe durchgeführt. Personal des Werkhofes leistet Pikettdienst.
Der Eingangsbereich des Gemeindezentrums Allschwil.
Der Eingangsbereich des Gemeindezentrums Allschwil. - Nau.ch / Werner Rolli
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Aufgrund von Meldungen der Kantonspolizei oder von eigenen Wahrnehmungen nach Kontrollen entscheidet der jeweilige Einsatzleiter über die Art der zu treffenden Massnahmen im Zusammenhang mit dem Winterdienst.

Hierzu kann dieser auf umfangreiche Hilfsmittel wie Routenpläne für Schneefall oder Glatteis, Streudiagramme und zeitgemässe Kommunikationsmittel zurückgreifen.

Für die Einsätze steht dem Werkhofpersonal ein Maschinenpark mit einem Vierradtraktor mit Splitt-/Salzaufsatzstreuer und Schneepflug, zwei Allradfahrzeuge, ausgerüstet mit Streuer und Schneepflug, ein Pneulader mit Schneepflug und ein Kleintraktor mit Streuer und schmalem Schneepflug für Trottoirs zur Verfügung.

Prioritäten beim Winterdienst

Das Netz der Gemeindestrassen im Baugebiet umfasst eine Länge von mehr als 37 Kilometern.

Aufgrund der personellen und technischen Mittel versteht es sich von selbst, dass nicht auf allen Strassen gleichzeitig Winterdienst geleistet werden kann.

Der oft nachts erforderliche Einsatz erfolgt deshalb nach vorbestimmten Prioritäten.

Zuerst werden die Gefällstrecken sowie die verkehrsreichen Strassen und anschliessend auch die übrigen Strassen maschinell gepflügt und/oder bestreut.

«So viel wie nötig, so wenig wie möglich»

Die Streumenge und die Auswurfbreite des Streugutes werden elektronisch geregelt.

Parallel dazu werden vorab in Handarbeit die Bus- und Tramhaltestellen, die Gassen, die Fusswege und die Treppen trittsicher gemacht.

Im Vordergrund steht auch das Motto «so viel wie nötig, so wenig wie möglich».

Fahrzeugen und Grundstücksverantwortung

Es empfiehlt sich, die Fahrzeuge rechtzeitig mit Winterausrüstung zu versehen und bei kritischen Witterungs- beziehungsweise Strassenverhältnissen die gebotene Vorsicht walten zu lassen.

Eine echte Alternative bildet nach wie vor die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Für die Trottoirs entlang der Strassen sind auf der ganzen Länge des anstossenden Grundstücks die Grundeigentümerschaft oder deren Beauftragte für die Schneeräumung verantwortlich.

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