Wie die Gemeinde Allschwil informiert, können ab 1. Dezember 2023 auch Vereine aus den Sparten Umwelt und Soziales einen Beitrag erhalten.
Das Heimatmuseum Allschwil an der Baslerstrasse.
Das Heimatmuseum Allschwil an der Baslerstrasse. - Nau.ch / Werner Rolli
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Seit vielen Jahren unterstützt die Gemeinde Allschwil lokale Vereine der Sparten Kultur, Sport und Jugend mit einem jährlichen Beitrag.

Per 1. Dezember 2023 tritt nun ein neues Beitragsreglement in Kraft, welches die Beitragsvergabe vereinheitlicht und die Anspruchsgruppen erweitert.

So können neben den bereits unterstützten Vereinen neu auch solche der Sparten Umwelt und Soziales einen Beitrag beantragen.

Höhe des Beitrages

Voraussetzungen für einen jährlichen Unterstützungsbeitrag sind unter anderem, dass ein Verein seinen Sitz in Allschwil hat, regelmässig Aktivitäten durchführt und seit mindestens fünf Jahren besteht.

Die Höhe eines allfälligen Beitrags ist abhängig von der Anzahl an Aktivmitgliedern mit Wohnsitz in Allschwil.

Ob Konzert, Buchpublikation oder Sportveranstaltung – wie bisher werden auch weiterhin projektbezogene Beiträge ausgerichtet.

Gesuche bequem online einreichen

Nach dem Grundsatz «von Allschwil für Allschwil» setzt die Unterstützung eines Projekts einen engen Bezug zur Gemeinde voraus.

Im Gegensatz zu jährlichen Beiträgen können auch andere Organisationsformen sowie Einzelpersonen einen Projektbeitrag beantragen.

Die neuen Gesuchunterlagen sowie erläuternde Merkblätter zur Gesuchstellung sind auf der Webseite der Gemeinde abrufbar.

Neu können Gesuche auch bequem online erfasst und zusammen mit den erforderlichen Beilagen direkt über die Webseite eingereicht werden.

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