

Obfelden braucht zweiten Wahlgang für das Schulpräsidium

Am 27. März 2022 haben die Erneuerungswahlen für die Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 bis 2026 stattgefunden. Für eine Wahl im ersten Wahlgang ist das absolute Mehr erforderlich. Für das Amt des Schulpräsidiums konnte keine Person das absolute Mehr erreichen, weshalb es einen zweiten Wahlgang am 15. Mai 2022 für den Sitz des Schulpräsidiums benötigt.
Daniel Frick hat sich im Rahmen des Vorverfahrens für die Primarschulpflege sowie das Schulpräsidium aufstellen lassen. Im ersten Wahlgang wurde er in die Primarschulpflege und den Gemeinderat gewählt. Das absolute Mehr für das Schulpräsidium hat er im ersten Wahlgang nicht erreicht. Gewählte Personen haben nach erfolgter Wahl innert fünf Tagen die Möglichkeit, die Wahl abzulehnen oder mitzuteilen, ob eine Unvereinbarkeit eintritt.
Daniel Frick hat fristgerecht von diesem Recht Gebrauch gemacht und schriftlich erklärt, dass er auf das Amt als Mitglied der Primarschulpflege verzichtet. Ebenfalls bestätigte er, dass er im zweiten Wahlgang vom 15. Mai 2022 nicht mehr für das Schulpräsidium antreten wird.
Es kommt zum zweiten Wahlgang
Der Gemeinderat hat somit für den noch nicht besetzten Sitz des Schulpräsidiums und den frei gewordenen Sitz in der Primarschulpflege mit Beschluss vom 30. März 2022 den zweiten Wahlgang angeordnet. Die Anordnung wird im amtlichen Publikationsorgan vom 1. April 2022 publiziert. Für den zweiten Wahlgang kommt ein leerer Wahlzettel zur Anwendung.
Dem Wahlzettel wird ein Beiblatt beigefügt, auf welchem wahlfähige Personen aufgeführt sind, welche öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Es sind auch andere in der Gemeinde wohnhafte und wahlfähige Personen wählbar.