

Neuerungen bei Individueller Prämienverbilligung

Wer im Kanton Zürich wohnt und in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV). Ab dem Jahr 2021 gilt im Kanton Zürich ein neues Gesetz.
Bis anhin konnten sich die Einwohner und Einwohnerinnen von Mettmenstetten direkt beim Steueramt melden oder Auskünfte einholen. Ab dem 1. Januar 2021 werden die Abklärungsstellen bei den Gemeinden aufgehoben. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) übernimmt die gesamte Anspruchsprüfung für die IPV-Kundschaft.
Aufgrund der Steuerfaktoren erhalten potenzielle IPV-Beziehende sowie neu auch alle Sozialhilfebeziehenden bis Ende August 2020 den Antrag für das Jahr 2021 per Post zugestellt. Der Antrag kann neu online ausgefüllt werden. Die Kundschaft erhält die Login-Daten zusammen mit dem physischen Antrag. Der Antrag 2021 enthält neue Fragen.
Wer bis Anfang September keinen Antrag erhalten hat, kann auf der Webseite der SVA Zürich ein Onlineformular zur Nachmeldung ausfüllen (www. svazurich.ch/nachmeldungen). Prämienverbilligungen für das Jahr 2021 können bis am 31. März 2022 beantragt werden. Der Vorbescheid für fristgerecht eingereichte Anträge zur Prämienverbilligung wird ab Dezember 2020 verschickt.
Änderungen in der Berechnung
Das ab 1. Januar 2021 geltende neue IPV-System ist bedarfsgerechter. Unterstützung bekommt, wer sie braucht. Deshalb werden bei der Prämienverbilligung nicht alle Steuerabzüge akzeptiert (Kosten Unterhaltsarbeiten an eigener Liegenschaft, Beiträge an 2. und 3. Säule) bzw. bei jungen Erwachsenen in Ausbildung neu auch die Steuerdaten der Eltern mitberücksichtigt.
Im Weiteren müssen neu alle Versicherten einen Teil der Kosten für die obligatorische Krankenkassenprämie selber bezahlen, unabhängig vom Einkommen. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, bestimmt der Kanton im Herbst.
Eigenanteil an Krankenkassenprämien, Steuerfaktoren und der Wohnort entscheiden über die Höhe des IPV-Beitrages. Er wird jedes Jahr neu berechnet, als Basis dienen die Steuerfaktoren.
Da die definitiven Jahressteuern jeweils erst in den kommenden ein bis zwei Jahren bekannt sind, gibt es eine provisorische IPV. Die SVA Zürich bezahlt in einem ersten Schritt 80 Prozent des IPV-Beitrages an die Krankenversicherung. Die Restzahlung oder Rückforderung erfolgt, sobald die definitiven Steuern vorliegen.