

Mettmenstetten: Trinkwasserversorgung - Zweiter Zwischenentscheid

Die Wasserversorgungsgenossenschaften Mettmenstetten (inkl. Dachlissen), Rossau und Herferswil sichern die Qualität des von ihnen abgegebenen Trinkwassers und informieren die Wasserbezüger regelmässig über die Resultate der dazu durchgeführten Untersuchungen.
Neben den allgemeinen mikrobiologischen und chemischen Eigenschaften des Trinkwassers rückten in letzter Zeit Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte, nicht zuletzt wegen untersuchungskampagnen der Kantonalen Laboratorien, in den Fokus der Öffentlichkeit.
Dabei war in den Medien oft vom Wirkstoff Chlorothalonil und dessen Abbauprodukten zu lesen.
Die wasseni /ersorgungen haben darauf reagiert und das Untersuchungsspektrum im Rahmen der Selbstkontrolle auf diese Aspekte (Metaboliten) erweitert.
Zweiter Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Chlorothalonil vom 15.02. 2021
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat in einem Beschwerdeverfahren einen zweiten Zwischenentscheid gefällt: Die Anträge der Syngenta Agro AG auf vorsorgliche Massnahmen wurden gutgeheissen (im Zweifel für den Angeklagten).
Dabei ging es in erster Linie um die Frage, ob das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und veterinärwesen (BLV) die Weisung 2020/1 vom 14. 09. 2020 über "die Anordnung von Massnahmen bei Höchstwertüberschreitungen von Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser" bis zum Entscheid in der Hauptsache weiterhin publizieren darf.
Gemäss diesem zweiten zwischenentscheid ist das BLV nun gehalten, jegliche Aussagen über die Einstufung von Chlorothalonil als Wirkstoff des Kategorie 1 B mit karzinogener Wirkung, entsprechend der EFSA-Beurteilung und entsprechender Einteilung der Metaboliten R417888 (M12), R419492 (M8), R471811 (M4) und R611965 (M5) als relevant zu unterlassen.
Erst im Hauptentscheiwird das BVGer darüber befinden, ob das BLVZU Recht Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend und gestützt darauf alle Metaboliten als relevant beurteilt hat.
Weiteres Vorgehen
Die Gemeindeverwaltung steht im engen Kontakt mit den Trinkwassergenossenschaften Mettmenstetten,Rossau und Herferswil. Da es sich erst um einen Zwischenentscheid handelt, werden die getroffenen Massnahmen weitergeführt wie bisher:
- Die Quellen und das Grundwasser, welche den nicht gerechtfertigten Grenzwert überschreiten, werden weiterhin nicht genutzt.
- Das Trinkwasser wird weiterhin vermehrt aus dem Zürichsee bezogen.
- Das Monitoring des Trinkwassers auf Chlorothalonil-Metaboliten wird weitergeführt.
Die Gemeinde Mettmenstetten ist verantwortlich für die Sicherstellungderwassen/ersorgungaufdem Gemeindegebiet. Im Namen der drei Wasserversorgungsgenossenschaften bedanken wir uns für das Vertrauen und versichern Ihnen, weiterhin für eine hohe Qualität unseres Trinkwassers zu sorgen.