Die Gemeinde Obfelden weist darauf hin, dass aufgrund der geltenden Corona-Massnahmen im Freizeitbereich das Hallenbad bis 31. März 2022 geschlossen ist.
Gemeindehaus Obfelden.
Gemeindehaus Obfelden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 entschieden, dass die aktuell geltenden Massnahmen bis 31. März 2022 verlängert werden, davon ist auch das Hallenbad Schlossächer betroffen.

Die Hallenbäder unterliegen weiterhin der 2Gplus-Regel, in den letzten vier Monaten Geimpfte und Genesene oder Geimpfte und Genesene mit negativem Test. Da die Vorgabe 2Gplus des BAG die Nutzung massiv einschränkt, kann das Hallenbad Schlossächer bis 31. März 2022 nicht geöffnet werden.

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