Das Gebiet um den heutigen Coopark an der Büelstrasse in Affoltern am Albis unterliegt einer Gestaltungsplanpflicht.
affoltern am albis
Blick über die Gemeinde Affoltern am Albis. - Keystone
Ad

Der heute geltende private Gestaltungsplan Lindenmoos wurde 1996 durch den Regierungsrat genehmigt. Seither hat sich in Affoltern am Albis viel verändert. Die Autobahn wurde eröffnet, in Gewerbe und Handel ist ein Strukturwandel im Gang und nach der Annahme der Kulturlandinitiative ist das verdichtete Bauen wichtiger denn je.

In den vergangen bald 25 Jahren haben sich die übergeordneten Planungsbestimmungen, wie beispielsweise der kantonale und der regionale Richtplan, geändert. Auch die kommunale Bau- und Zonenordnung wurde angepasst und im Jahr 2015 wurden verschiedene Aufzonungen durch die Gemeindeversammlung festgelegt.

Die Grundeigentümer beabsichtigen deshalb den Gestaltungsplan Lindenmoos aufheben zu lassen.

Neue Teilgestaltungspläne

Anstelle des heutigen Gestaltungsplans sollen die drei Teilgestaltungspläne Brauipark, Lindenmoos 2 und Industrie-/ Büelstrasse in Kraft treten. Diese werden den neuen Rahmenbedingungen gerecht und setzen die Vorgaben aus der von der Gemeindeversammlung am 14.

September 2015 festgesetzten Änderungen in der Bau- und Zonenordnung um. Damals hatte die Gemeindeversammlung beschlossen, das Gebiet Lindenmoos von der Industriezone in die Zentrumszone Z4 zu überführen.

Im Rahmen der Planung wurde auch ein Freiraumkonzept erarbeitet. Dieses sieht öffentliche Durchgänge und grosszügige Grünflächen vor.

Die neuen Teilgestaltungspläne halten das heute geltende Recht ein, so dass der Stadtrat diese bewilligen kann, sofern der bestehende Gestaltungsplan durch die Stimmberechtigten aufgehoben wird.

Städtebauliche Verträge

Im Kanton Zürich wird das Mehrwertausgleichsgesetz erst per 1. Januar 2021 in Kraft treten. Darin werden die Mehrwertabgabe und die städtebaulichen Verträge geregelt.

Mit einer Mehrwertabgabe soll ein Teil des Mehrwerts, der ein Grundstück durch eine Planungsmassnahme und ohne Zutun des Grundstückeigentümers erfährt, wie beispielsweise bei einer Aufzonung, abgeschöpft werden. Die Stadt Affoltern am Albis und die Grundeigentümer haben verschiedene städtebauliche Verträge geschlossen, in welchen weitere Details enthalten sind.

Obwohl das Mehrwertabgabegesetz noch nicht in Kraft ist, bezahlen die Grundeigentümer der Stadt eine Mehrwertabgabe von insgesamt Fr. 1'803'000.--. Ebenfalls im städtebaulichen Vertrag enthalten ist die Auflage, dass die Grundeigentümer zwei Kindergärten erstellen müssen, welche die Gemeinde zu marktüblichen Mietzinsen mieten kann, sofern dies nötig sein sollte.

Brauiweiher wird saniert

Zwischen OVA-Areal und McDonald's liegt der heute verlandete Brauiweiher. Die Stadt wird im Rahmen der Bauarbeiten auch die Altlasten im Brauiweiher sanieren und den neugestalteten Weiher für die Öffentlichkeit zugänglich machen.

Der Beschluss über die Kosten für die Sanierung ist nicht Gegenstand dieser Abstimmung. Die Stimmberechtigten werden darüber in einem separaten Geschäft Beschluss fassen.

Urnenabstimmung notwendig

Die neuen Teilgestaltungspläne sowie die städtebaulichen Verträge und somit auch die derzeit noch freiwillige Mehrwertabgabe können nur dann umgesetzt werden, wenn die Stimmberechtigen der Auflösung zum bestehenden Gestaltungsplan Lindenmoss zustimmen. Die Urnenabstimmung findet am 29. November 2020 statt.

Der Beleuchtende Bericht wird den Stimmberechtigten mit den übrigen Abstimmungsunterlagen zugestellt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

AutobahnHandelAbstimmung