Für Bauprojekte in Obfelden gilt ab 2. Juni 2025 ein Einbahnregime auf der Kellerrain- und Alten Schulhausstrasse – voraussichtlich bis Sommer 2027.
Gemeindehaus Obfelden.
Gemeindehaus Obfelden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Obfelden mitteilt, wird an der Kellerrain- und der Alten Schulhausstrasse vom 2. Juni 2025 bis voraussichtlich Mitte Sommer 2027, damit die Bauarbeiten für die beiden Hochbauprojekte auf den Grundstücken 3842 und 4856 beginnen können und die Strassenverkehrssicherheit sowie die Befahrbarkeit für Sattelschlepper und Lastwagen gewährleistet sind, ein Einbahnregime eingeführt.

Ab Eingang Kellerrainstrasse wird das Einbahnregime durch das Signal 4.08 SSV Einbahnstrasse angezeigt, mit Wiederholung am Ende der Kellerrainstrasse mit Signal 4.08 SSV Einbahnstrasse und in Gegenrichtung mit Signal 2.02 SSV Einfahrt verboten signalisiert. Ab Höhe der Alten Schulhausstrasse 34 erfolgt eine erneute Wiederholung des Einbahnregimes durch das Signal 4.08 SSV Einbahnstrasse.

Ab dem Knoten Fabrik-/Alte Schulhausstrasse wird ab Eingang Alte Schulhausstrasse das Einfahren mit dem Signal 2.02 SSV Einfahrt verboten signalisiert. Zur Ermöglichung der Ausfahrt für Anlieferungslastwagen, die von der Alten Schulhausstrasse in die Fabrikstrasse einmünden, wird die bestehende seitliche Einengung entfernt und die bestehenden Längsparkfelder ab dem Knoten Fabrik-/Alte Schulhausstrasse werden auf einer Länge von zwölf Meter aufgehoben respektive demarkiert.

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