

Bonstetten: Zürich regelt die Hundeausbildung neu

Der Kanton Zürich regelt die Hundeausbildung neu. Damit löst der Regierungsrat eine Zusage ein, die er in einer Volksabstimmung von 2019 gemacht hat.
Seit dem Jahr 2010 gilt im Kanton Zürich eine Ausbildungspflicht für Hundehalterinnen und Hundehalter von grossen oder massigen Hunden. In dieser Ausbildung lernen sie vor allem die tiergerechte Haltung und das sichere, gesellschaftskonforme Führen des Hundes.
In der Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 über eine Änderung des Hundegesetzes konnten die Stimmberechtigten darüber abstimmen, ob die Ausbildungspflicht abgeschafft werden soll. Die Stimmberechtigten sprachen sich für die Beibehaltung der bestehenden Ausbildungsverpflichtung aus.
Revision der Hundeverordnung
Der Regierungsrat stellte damals in Aussicht, bei diesem Abstimmungsausgang die Hundeausbildung auf alle Hunde auszudehnen, zu vereinfachen und zu verkürzen.
Ersthundehalter sollen einen Theoriekurs von rund zwei Stunden und unabhängig von der Hunderasse sollen alle Halter einen praktischen Kurs von sechs Lektionen absolvieren müssen.
Mit einer Revision der Hundeverordnung setzt der Regierungsrat diese Zusage nun um.