

Revision der Siedlungsentwässerungsverordnung in Fehraltorf

Am 5. Dezember 2022 genehmigte die Gemeindeversammlung Fehraltorf die Teilrevision Siedlungsentwässerungsverordnung.
Diese Verordnung bedarf der Genehmigung durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).
Mit Verfügung, Genehmigungsnummer (UmweltPlus) 2689023 hat das AWEL am 13. April 2023 die von der Gemeindeversammlung verabschiedete Teilrevision Siedlungsentwässerungsverordnung genehmigt.
Der Beschluss liegt öffentlich auf
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist tritt die Siedlungsentwässerungsverordnung rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft.
Die genehmigte Verordnung, der Beschluss der Gemeindeversammlung sowie die Genehmigungsverfügung des AWEL liegen während der Rekursfrist bei der Gemeinde Fehraltorf, Einwohnerkontrolle, zur Einsicht auf oder sind digital über die Gemeindewebseite abrufbar.