Die finanziellen Mittel des aktuellen Förderprogramms sind auf 250‘000 Franken beschränkt.
Ortstafel von Münsingen.
Ortstafel von Münsingen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Als erste Berner Gemeinde wurde Münsingen 1998 als Energiestadt ausgezeichnet. Münsingen verpflichtet sich damit kontinuierlich, sich für eine effiziente Nutzung von Energie, den Klimaschutz und erneuerbare Energien sowie umweltverträgliche Mobilität einzusetzen.

Die Verminderung des CO2-Ausstosses und damit die Förderung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz sind der Gemeinde Münsingen ein grosses Anliegen. Aus diesem Grund fördert Münsingen neu Projekte im Bereich erneuerbare Energien, Heizungsersatz, energetische Sanierungen und Beratung.

Der Gemeinderat genehmigt das Förderprogramm «Energiewende Gemeinde Münsingen». Die Förderung wird per 15 März 2022 in Kraft gesetzt. Schwerpunkte des Förderprogramms sind: Beratung Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bauherrschaften, Ersatz fossiler Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern und Förderung von energetischen Gebäudesanierungen.

Finanzielle Mittel auf 250‘000 Franken beschränkt

Das Förderprogramm Energiewende basiert auf Reglement und Verordnung über den Ausgleich von Planungsvorteilen welches vom Parlament erlassen wurde. Die Laufzeit des aktuellen Programms ist vom 15. März 2022 bis längstens 15. März 2025 befristet.

Die finanziellen Mittel des aktuellen Förderprogramms sind auf 250‘000 Franken beschränkt. Es werden nur Beiträge an Anlagen und Sanierungen ausgerichtet für welche das Fördergesuch beim Kanton nach dem 15. März 2022 eingereicht worden ist und vom Kanton bewilligt werden.

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