Messungen bestätigen, dass bei einem Abbauprodukt von Chlorothalonil der Grenzwert überschritten wird.
Blick auf Münsingen mit Kirche.
Blick auf Münsingen mit Kirche. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Messungen vom 2. März 2021 bestätigen, dass bei einem Abbauprodukt von Chlorothalonil, dem sog. M4 oder R471811, der Grenzwert von 0.1 µg/l in zwei Fassungen, aus denen der WAKI Wasser bezieht, überschritten wird.

Es betrifft das Pumpwerk in Stalden mit einem Wert von 0.31 µg/l und die Quellen im Gmeis mit einem Wert von 0.20 µg/l. Das Wasser aus diesen beiden Fassungen gelangt nur in die Versorgungszelle von Konolfingen1. Die Versorgungszellen von Bowil-Zäziwil-Grosshöchstetten und von Oberhünigen/Reutenen werden durch Quellen und die Grundwasserfassung in Bowil gespiesen, welche den Grenzwert der Abbauprodukte von Chlorothalonil einhalten.

Seit Februar 2020 mischen wir das Wasser in der Versorgungszelle von Konolfingen mit Wasser aus der Grundwasserfassung Moosacher, Bowil. Dies führt dazu, dass in der oberen Zone von Konolfingen inkl. Konolfingen-Dorf die Grenzwerte eingehalten werden.

Nicht eingehalten werden die Grenzwerte jedoch in Teilen der unteren Zone von Konolfingen, welche ihr Wasser direkt aus den Quellen im Gmeis bzw. dem Pumpwerk in Stalden beziehen.

Die Messungen vom März 2021 bestätigen den Befund von 2020, wonach im Gebiet Tonisbach (ebenfalls untere Zone von Konolfingen) die Grenzwerte eingehalten werden, da dieses aus dem Reservoir Konolfingen-Dorf versorgt wird, wo das Wasser aus dem Gmeis bzw. aus Stalden mit Wasser aus der Zelle Bowil-Zäziwil-Grosshöchstetten gemischt wird.

Grosse Teile der unteren Zone von Konolfingen beziehen ihr Wasser jedoch weiterhin aus dem Gmeis bzw. dem Pumpwerk in Stalden direkt, d.h. zur besseren Durchmischung fehlen sowohl Ressourcen wie auch Mischbehälter.

Die Abklärungen zur Erschliessung von neuem, unbelastetem Quellwasser in der Versor-gungszelle von Konolfingen gehen unterdessen weiter. Im Rahmen eines ersten Grobkonzeptes hat sich jedoch gezeigt, dass eine Mischung mit dem Wasser aus unbelasteten Quellen/ Grundwasser kaum dazu führen wird, den Wert von Abbauprodukten von Chlorothalonil unter den Grenzwert zu senken, aufgrund von fehlenden Mischmöglichkeiten und aufgrund des Mischverhältnisses.

Die Gemeinde hält weiterhin an der Aussage fest: «Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung aufgrund von Chlorothalonil-Metaboliten besteht nicht – Konsumentinnen und Konsumenten können Trinkwasser weiterhin konsumieren»

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