Baugesuche sind ab 1. März 2022 nur noch online über das eBau-Portal zu übermitteln. Das unterschriebene Baugesuch muss trotzdem noch abgegeben werden.
Blick auf Konolfingen-Dorf.
Blick auf Konolfingen-Dorf. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Wie die Gemeinde Konolfingen mitteilt, steht mit eBau eine zentrale elektronische Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung. Seit Dezember 2019 können Baugesuche in der Gemeinde Konolfingen bei der Abteilung Bau freiwillig über eBau eingereicht werden. Gestützt auf den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern ist die Verwendung von eBau ab 1. März 2022 obligatorisch.

Das Baugesuch wird im eBau-Portal ausgefüllt. Die Pläne sowie die erforderlichen Beilagen werden ins eBau-Portal hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch, die unterzeichneten Baupläne sowie die unterzeichneten Beilagen sind bei der Gemeinde zweifach einzureichen. Dies ist vorderhand nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) noch eine Unterschrift von Hand verlangt. Bei Fragen steht die Gemeinde gerne zur Verfügung.

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