

Verabschiedung von Anpassung des Gestaltungsplans Torfeld Süd

Im Rahmen der Teilrevision Nutzungsplanung Torfeld Süd sowie bei der Mitwirkung zum Gestaltungsplan stellten der Einwohnerrat, die Bevölkerung sowie einzelne Einwenderinnen und Einwender die Forderung nach einer velofreundlichen Rampe bei der Fussgänger- und Velopasserelle über die Industriestrasse und die Geleisanlage. Ein Variantenstudium hat gezeigt, dass dieser Forderung nachgekommen werden kann, weshalb der Gestaltungsplan Torfeld Süd in diesem Bereich angepasst werden muss.
Die neue Rampe mit einem maximalen Gefälle von zehn Prozent wird im Bereich des Torfeld-Platzes angeordnet. Sie hat zur Folge, dass im Gestaltungsplan der Brückenkopfbereich neu angeordnet respektive erweitert werden muss. Die Anpassung des Baubereichs hat eine Ergänzung der Sondernutzungsvorschriften in § 18 bis Abs. 3 lit. b) zur Folge.
Die Unterlagen werden vom Kanton vorgeprüft und anschliessend öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage ist ab Mitte März 2021 geplant. Die Bevölkerung wird über die Auflage im Amtsblatt und Landanzeiger informiert.