

Sanierung Deponie Ritzer – Kostenteiler zwischen Aarau und Küttigen

Das Projekt zur Sanierung der Deponie im Ritzer auf dem Gebiet der Gemeinde Küttigen erreicht seinen nächsten Meilenstein. Die Stadt Aarau, als ehemalige Betreiberin der Deponie und Küttigen als Standortgemeinde haben sich nach einem längeren, konstruktiven Prozess auf einen Kostenteiler geeinigt. Während Bund und Kanton 70% der Kosten übernehmen, teilen sich Aarau und Küttigen die verbleibenden Kosten praktisch hälftig (Aarau 15.51%; Küttigen 14.49%). In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass gemessen an den Gesamtkosten von ca. 34 Millionen Franken, beide Parteien rund etwa 5 Millionen an die Sanierung beizutragen haben.
Zur Thematik der Kostenteilung
bei Altlastensanierungen bestehen differenzierte rechtliche Grundlagen, welche den Beteiligten einen guten Orientierungsrahmen bieten. Bund und Kanton beteiligen sich mit rund 70% an den Gesamtkosten der Sanierung, wobei der Bund 40% und der Kanton 30% beisteuert. Diese Unterstützung ist sowohl bundesrechtlich wie auch auf kantonaler Ebene garantiert, sofern es sich um Deponien mit Siedlungsabfällen handelt und der Standort als belastet und somit sanierungsbedürftig eingestuft wird.
Die restlichen 30% sind von den Verursachern der Altlasten zu übernehmen. In diesem Bereich wird zwischen Deponie- und Grundeigentümer (Küttigen), Deponiebetreiber (Aarau) sowie Abfalllieferanten (Küttigen, Aarau und Rohr), differenziert, welche alle in unterschiedlichem Mass als Verursacher gelten. Eine rechtliche Überprüfung ergab, dass die Nachfolgeorganisation der JCF, die heutige Jura Management AG, nicht zur Kostenbeteiligung verpflichtet werden kann.
Der Kostenanteil der Gemeinde Küttigen besteht primär in ihrem Anteil als damalige wie heutige Grundeigentümerin der Deponie. Der Anteil der Stadt Aarau hingegen basiert auf der grossen Menge an geliefertem Abfall (ca. 80%) sowie ihrer Verantwortung als ehemalige Deponiebetreiberin.
Ausblick
Gemäss umweltrechtlichen Bestimmungen in der Altlasten-Verordnung ist die Deponie heute ein sogenannter belasteter Standort, welcher zwingend zu sanieren ist. Im Variantenprüfungsverfahren zeigte sich, dass auf einen Aushub verzichtet werden kann. Es wird eine so genannte Mineralisierungsvariante mit Entwässerung und Entgasung umgesetzt. Zeithorizont für die Sanierung ist in den Jahren 2025/2026.