

Parlament gegen höheren Pauschalabzug für Krankenkassenprämien

Das Abstimmungsergebnis nach der Diskussion lautete 63 Ja- zu 63 Nein-Stimmen. Wie im Reglement vorgesehen, gab Grossratspräsidentin Renata Siegrist-Bachmann (GLP) den Stichentscheid: Die Präsidentin sprach sich gegen die Motion der Fraktionen SVP und FDP aus.
Die beiden Fraktionen hatten gefordert, dass der Pauschalabzug verdoppelt wird - für ein Ehepaar auf 8000 Franken und für eine Einzelperson auf 4000 Franken. Auf diese Weise werde dem massiven Prämienanstieg seit 2001 zumindest teilweise Rechnung getragen, hiess es im Parlament. Seit 2001 sei die Durchschnittsprämie im Aargau um mehr als 130 Prozent gestiegen.
Die FDP betonte, die drohenden Steuerausfälle seien kein Argument. Eine Anpassung nach 18 Jahren sei notwendig. Der Regierungsrat könne noch immer einen Alternativvorschlag vorlegen.
«Versteckte Steuersenkung»
Gegen die Motion wehrten sich SP, CVP sowie Grüne und GLP. Die Forderung gebe vor, sich um die Sorgen der Bevölkerung zu kümmern, hielt die SP fest. Der Vorschlag sei falsch, weil er den Falschen helfe. Die Forderung sei «heuchlerisch».
Von Steuerabzügen würden vor allem Personen mit hohen Einkommen profitieren. Die Beiträge an die Prämienverbilligung müssten erhöht werden, um Familien mit Kindern entlasten zu können. Ein Sprecher der GLP schloss sich dieser Sicht der Dinge weitgehend an: Nur die gesunden Besserverdienenden würden profitieren. Die CVP sprach von einer «versteckten Steuersenkung» und lehnte die Motion ab.
Steuerausfälle von 169 Millionen Franken
Eine Erhöhung des Pauschalabzugs für die Krankenkassenprämien würde gemäss Regierungsrat zu sehr hohen Steuermindereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden führen. Die Ausfälle würden für den Kanton auf 88 Millionen und für die Gemeinden auf 81 Millionen Franken betragen.
Der Kanton befinde sich nach wie vor in einer Phase der Sanierung des Kantonshaushalts, hielt Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) fest. Auch die Gemeinden seien stark belastet. Es sei jedoch nicht zu verkennen, dass Aargau im Vergleich zu den anderen Kantonen einen relativ geringen Pauschalabzug kenne.
Der Regierungsrat hatte sich bereit erklärt, die Motion als weniger verbindliches Postulat entgegenzunehmen. Dies lehnten wiederum die Fraktionen SVP und FDP ab.
Der Regierungsrat wollte untersuchen, wie sich Prämien sowie die anderen Pauschalabzüge und Sparzinsen seit 2001 entwickelt hatten. Es sollte auch geklärt werden, wie eine periodische Anpassung des Pauschalabzugs bei veränderten Krankenkassenprämien am sinnvollsten umzusetzen gewesen wäre.
Der Grosse Rat hatte wiederholt über den steuerlichen Abzug der Krankenkassenprämien diskutiert. Zuletzt lehnte es das Parlament im November mit 108 zu 17 Stimmen ab, dass die Prämien für die obligatorisches Grundversicherung vollständig beim steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.