

Mit 2023 entfällt in Erlinsbach AG die Abfallgrundgebühr

Die Abfallgrundgebühr ist jeweils mit der Wasser-/Abwasserabrechnung in Rechnung gestellt worden und betraf den Zeitraum vom Oktober Vorjahr bis September laufendes Jahr (Oktober 2021 bis September 2022 als Beispiel).
Mit den Wasser-/Abwasserrechnungen 2021/2022, die nun demnächst erstellt und verschickt werden, wird die Abfallgrundgebühr für den Zeitraum Oktober 2021 bis September 2022 in Rechnung gestellt.
In Rechnung wird auch die Abfallgrundgebühr für das 4. Quartal 2022 gestellt
Damit die Abteilung Finanzen die Arbeit möglichst effizient erledigen kann, wird mit den Wasser-/Abwasserrechnungen 2021/2022 auch noch die Abfallgrundgebühr für das 4. Quartal 2022 in Rechnung gestellt.
Dies wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Somit wird mit diesen Rechnungen die Abfallgrundgebühr für den Zeitraum Oktober 2021 bis Dezember 2022 in Rechnung gestellt.
Per 1. Januar 2023 entfällt die Abfallgrundgebühr für die Haushaltungen.