Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Plätzen werden gebeten hinausragende Bäume, Sträucher und Hecken rechtzeitig zurückzuschneiden.
Das Ortsschild von Biberstein.
Das Ortsschild von Biberstein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Überhängende Äste sind bei Fahrbahnen auf mindestens 4,5 m lichte Höhe zurückzuschneiden. Im Speziellen ist darauf zu achten, dass Strassenschilder, Signaltafeln, Strassenlampen und Hydranten nicht verdeckt werden.

Hecken und Sträucher sind auf 0,6 m, gemessen ab der Grundstückgrenze, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.

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