Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze in Küttigen entsprach, fand keine Urnenwahl statt.
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Abstimmung. (Symbolbild) - pixabay
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Wie die Gemeinde Küttigen berichtet, entsprach die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze.

Gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) war eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Innert der Frist sind keine neuen Anmeldungen eingegangen.

Es findet somit keine Urnenwahl statt.

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