Der Aargauer Grosse Rat hat festgelegt, dass Menschen mit Behinderungen künftig mehr Möglichkeiten erhalten sollen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Pflegebedürftiger in Laatzen
Pflegebedürftiger in Laatzen - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Aargau möchte Menschen mit Behinderungen künftig mehr unterstützen.
  • Sie sollen mehr Möglichkeiten haben, um ihr Leben selber zu gestalten.
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Im Kanton Aargau sollen Menschen mit Behinderungen künftig mehr Möglichkeiten erhalten, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Sie sollen ebenfalls am gesellschaftlichen Alltag teilhaben können. Der Grosse Rat hat am Dienstag nach erster Beratung das Betreuungsgesetz einstimmig verabschiedet.

Das Gesetz schafft die Grundlage für die Finanzierung von ambulanten Leistungen für Erwachsene. Es sieht die Beseitigung von Fehlanreizen bei der Wahl von Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche vor. Finanzielle Fehlanreize, die stationäre Leistungen begünstigen, werden vermieden: Ambulante Leistungen werden grundsätzlich gleich finanziert werden wie stationäre Leistungen.

Grosser Rat möchte mehr Alternativen bieten

Alle Fraktionen sprachen sich für die Teilrevision aus. Es gehe darum, die ambulanten Strukturen zu stärken, hiess es. Auch ambulante Leistungen seien kostspielig. Die Vorlage könne jedoch mithelfen, das Kostenwachstum zu bremsen.

Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die auf Unterstützung angewiesen sind, haben derzeit oft keine Alternative. Ihre Unterstützung lasse sich nur sicherstellen, indem sie in einer Einrichtung lebten, wie es in der Botschaft des Regierungsrats heisst. Dazu müssten sie ihr bisheriges Umfeld meist verlassen.

Alternative zur Heimplatzierung soll finanziert werden

Die Wahl einer Alternative zur Heimplatzierung bei Kindern und Jugendlichen habe für Eltern und Gemeinden häufig einschneidende finanzielle Konsequenzen. Das Betreuungsgesetz ermöglicht es, dass solche Alternativen finanziert werden.

Das anvisierte weniger starke Kostenwachstum wollen sich der Kanton und die Gemeinden anteilsmässig teilen. Insgesamt wird im Jahr 2026 durch die Gesetzesänderung eine Reduktion des Kostenwachstums um 6,7 Millionen Franken pro Jahr erwartet. Davon sollen 3,5 Millionen dem Kanton zugutekommen. Weitere 1,8 Millionen kommen zu den Gemeinden sowie 1,4 Millionen Franken den Eltern und erwachsenen Menschen mit Behinderungen.

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