Wie die Gemeinde Erlinsbach AG schreibt, müssen Liegenschaftsbesitzer Bäume und Sträucher entlang der Strasse regelmässig zurückschneiden.
Gemeindehaus Erlinsbach
Das Gemeindehaus in Erlinsbach AG. - Nau / Chantal Siegenthaler
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Äste von Bäumen und Sträucher können bei Einmündungen, Ausfahrten und Kurven immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, weil die Übersichtsverhältnisse ungenügend sind.

Im Sinne der Gewährleistung der grösstmöglichen Verkehrssicherheit, vor allem auch für die Fussgänger und Radfahrer, werden die Liegenschaftsbesitzer vom Gemeinderat gebeten, Bäume und Sträucher, welche auf öffentliches Strassenareal oder Gehwege ragen, respektive die Sicht im Bereich von Einmündungen beeinträchtigen, zurückzuschneiden.

Bei Fahrbahnanstoss hat der Rückschnitt auf eine Höhe von 4,50 Meter, bei Gehwegen auf eine solche von 2,50 Meter zu erfolgen.

Verkehrssignale und Beleuchtungskörper sind ebenso betroffen

Es ist auch darauf zu achten, dass Verkehrssignale und öffentliche Beleuchtungskörper nicht durch Äste oder Sträucher verdeckt werden.

Ebenfalls wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Hydranten für die Feuerwehr jederzeit und ohne Einschränkungen gut zugänglich sein müssen.

Bäume und Sträucher müssen daher auch in diesen Bereichen regelmässig zurückgeschnitten werden.

Hinsichtlich der Sichtzonen gelten die Vorschriften der Allgemeinen Verordnung Baugesetz, wonach ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein muss.

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