Wie der Gemeinderat Buchs mitteilt, soll das Teilfahrverbot im Gebiet Torfeld und Buchs Süd ab 1. Juni 2021 gelten.
Das Gemeindehaus in Buchs im Kanton Aargau.
Das Gemeindehaus in Buchs im Kanton Aargau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeinderat Buchs beschloss im Sommer 2019 ein Teilfahrverbot im Gebiet Torfeld und Buchs Süd. Im darauffolgenden Herbst verfügte und veröffentlichte er die entsprechenden Verkehrsanordnungen. Gegen die Verkehrsanordnung gingen verschiedene Einwendungen ein.

Der Gemeinderat hat diese im Dezember 2020 behandelt, die zugehörigen Verfügungen wurden darauf an die Einwendenden zugestellt. Da keine Beschwerden erfolgt sind, wurden die Verkehrsanordnungen im Januar 2021 rechtskräftig. Sie können demnach umgesetzt werden.

Die erforderlichen Signalisationen werden in den nächsten Tagen, erfreulicherweise einen Monat früher als angekündigt, angebracht. Die Teilfahrverbotszone gilt ab 1. Juni 2021.

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