

Beantwortung einer Anfrage

Am 16. Mai 2019 haben die Einwohnerrät Dr. Ulrich Fischer, Esther Belser Gisi und Fabio Mazzara eine Anfrage betreffend die Erhöhung des Veranlagungsgrades Steuern eingereicht.
Die Anfrage kann wie folgt beantwortet werden:
Frage 1: Schliesst sich der Stadtrat der Beurteilung der Revisionsstelle an und erachtet eine Erhöhung des Taxationsstandes als relevant für die Budgetplanung?
Die Quoten für die jährlich vorzunehmenden Veranlagungen werden vom Kantonalen Steueramt für alle Aargauer Gemeinden vorgegeben. Die Quote berücksichtigt die Ressourcen auf allen Ebenen. So muss, um eine Veranlagung zu erreichen, die Steuererklärung bei der Gemeinde taxiert werden, das kantonale Steueramt muss das Wertschriftenverzeichnis geprüft und allenfalls Buchprüfungen oder Liegenschaftsschätzungen vorgenommen haben. Die knappen Ressourcen beim Kanton stellen immer wieder einen Engpass dar. Im Durchschnitt liegt der Unterschied zwischen den auf dem Steueramt Aarau bereits taxierten Steuererklärungen und den Steuererklärungen, welche aufgrund fehlender Verarbeitung auf Seite Kanton noch nicht ausgelöst werden konnten, bei rund 1'000 Stück (7.15 % aller Veranlagungen). Somit würde auch ein höherer Taxationsgrad nicht mehr definitive Veranlagungen auslösen.
Um eine exaktere Budgetierung zu gewährleisten werden die provisorischen Steuerrechnungen der Folgejahre jedoch bei Abweichungen, welche grösser als 10 % sind, bei der aktuellen Taxierung angepasst. Somit wird angestrebt, möglichst verlässliche Planungszahlen zu erreichen. Nicht einbeziehen in die Budgetierung lassen sich ausserordentliche Ereignisse wie grosser Liegenschaftsunterhalt oder Einkäufe in die 2. Säule, welche sehr unregelmässig anfallen.
Frage 2: Welche personellen Ressourcen würden für eine Erhöhung des Taxationsstandes benötigt?
Aktuell bearbeiten sieben Einschätzerinnen und Einschätzer 12'700 Steuererklärungen von unselbständig Erwerbstätigen (USE) pro Jahr und 250 Stellenprozent erledigen die 1'500 Fälle von selbständig Erwerbstätigen (SE). Somit werden pro 100%-Pensum rund 1'800 Einschätzungen USE und 600 Veranlagungen SE pro Jahr vorgenommen. Mit dieser Leistung kann die kantonale Quote von 74 % (USE) resp. 30 % (SE) unter guten Bedingungen, also wenig Unfälle, Krankheiten, Weiterbildung und andere Ausfälle beim Personal, gerade noch erreicht werden. Die steigenden Fallzahlen, in den Jahren 2012 bis 2019 von 13'645 auf 14'227, können aber in absehbarer Zeit dazu führen, dass der erwünschte Veranlagungsgrad nicht mehr erreicht werden kann. Dies könnte dann zum Aufbau von Rückständen führen.
Frage 3: Empfiehlt der Stadtrat im Budget 2020 eine Erhöhung des Stellenplanes in der PG 10, Steuern?
Der Stadtrat legt grossen Wert auf zeitnahe Veranlagungen, da dies sowohl für die Einschätzungsbehörde, aber auch für die Steuerpflichtigen vorteilhafter ist. Aktuell ist der Veranlagungsstand sehr gut mit sehr wenigen alten offenen Veranlagungen. Der Stadtrat lässt sich vom Steueramt regelmässig über die vorgenommenen Veranlagungen informieren. Sobald festgestellt werden müsste, dass nicht mehr der gesamte Bestand an Steuerpflichtigen im Laufe eines Jahres bearbeitet werden kann, werden die Gründe hierfür analysiert und nötigenfalls die Aufstockung des Stellenplanes geprüft.