Wie die Gemeinde Biberstein AG berichtet, werden bis Ende Februar 2022 Grabmäler auf dem Friedhof Kirchberg wegen Erweiterung des Bestattungsplatzes geräumt.
Das Ortsschild von Biberstein.
Das Ortsschild von Biberstein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Friedhof Kirchberg bei Biberstein müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus den Jahren 1995 und 1996, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2022 geräumt und entfernt werden.

Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grabdenkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 17. Dezember 2021 bei Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner.

Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der Angehörigen entsteht.

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