Wie die Gemeinde Biberstein schreibt, will und kann der Gemeinderat auf anonyme Hinweisen an die Gemeindeverwaltung nicht eingehen.
Das Gemeindehaus in Biberstein.
Das Gemeindehaus in Biberstein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Anonyme Hinweise gelangen auf unterschiedliche Art und Weise an die Gemeinde und beinhalten sehr oft berechtigte Anliegen. Es werden beispielsweise Hinweise bezüglich vermuteter Kehrichtverbrennungen, illegaler Abfallentsorgungen, unerlaubter Bautätigkeiten, übermässiger Lärm- und Lichtbelästigungen oder dauerhaften Falschparkierens deponiert.

Der Gemeinderat weist ausdrücklich nochmals darauf hin, dass er auf solche anonymen Hinweise nicht eingehen will und kann. Oft hilft bei Unstimmigkeiten, direkt mit den betroffenen Personen in Kontakt zu treten. Natürlich kann das Anliegen auch bei der Gemeindeverwaltung so deponiert werden, dass die Absendenden zurückverfolgt werden können.

Die Behörde und die Verwaltung bedanken sich für das Verständnis und hoffen, dass die Frühlingszeit nicht durch übermässige Immissionen gestört wird.

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