Der Regierungsrat hat beschlossen, dass ausnahmsweise während der Corona-Pandemie die Durchführung virtueller Einwohnerratssitzungen bewilligt werden kann.
Regierungsgebäude - Aarau, Aargau
Das Regierungsgebäude in Aarau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Zurzeit besteht im Kanton Aargau keine Rechtsgrundlage für das Abhalten von virtuellen Sitzungen des Einwohnerrates und dessen Kommissionen. Versammlungen von Legislativen sind ausdrücklich vom Versammlungsverbot ausgenommen und sind deshalb grundsätzlich physisch abzuhalten.

Am 27. Januar 2021 hat der Regierungsrat beschlossen, dass ausnahmsweise während der Covid-19-Pandemie die Durchführung virtueller Einwohnerratssitzungen auf Gesuch hin bewilligt werden kann. Die Bewilligung für die Durchführung einer digitalen Einwohnerratssitzung stellt eine Ausnahmebewilligung dar und wird nur zurückhaltend erteilt.

Nächste Sitzung am 29. März - ob virtuell oder vor Ort wird geprüft

So können nur epidemiologische Gründe für die Abhaltung einer virtuellen Parlamentssitzung infrage kommen. Zudem muss im Gesuch dargelegt werden, wie die Einhaltung der Sicherheitsstandards im Bereich Zugriff, Identifikation und Datenschutz sichergestellt wird.

Die nächste Sitzung des Einwohnerrates ist für den 29. März 2021 geplant. Das Büro des Einwohnerrates wird im Rahmen der Vorbereitung dieser Sitzung unter Berücksichtigung der dannzumaligen epidemiologischen Situation und der technischen Möglichkeiten prüfen, ob diese Sitzung virtuell durchgeführt werden soll.

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