

Aarau fordert zum Rückschnitt von Bäumen und Einfriedungen auf

Ungekürzte und einhängende Äste sind für Fussgänger sowie Velofahrer eine Gefahr. Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- beziehungsweise Gehweg hineinragen, auf das gesetzlich geforderte Lichtraumprofil zurückzuschneiden.
Dabei gilt es, Folgendes zu beachten: Seitlich sollte der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze erfolgen. Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.
Über Fusswegen und Trottoirs muss der Freihalteraum mindestens 2,50 m betragen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
Die Pflanzenrückschnitte sollten in den nächsten Tagen vorgenommen werden. Eigentümer werden gebeten, die Situation während der Vegetationsperiode mehrmals zu überprüfen und zum Schutz aller die Vorgaben einzuhalten.