Wohnungen könnten monatlich 600 Franken teurer werden

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Pensionskasse teilweise gut.
- Damit ändert sich die Berechnung der Nettorendite.
- Der Mietzins für Wohnungen könnte laut Mieterverband um 600 Franken steigen.
Das Bundesgericht ändert bei der Berechnung der Nettorendite seine bisherige Rechtsprechung. Die Beschwerde einer Pensionskasse wurde teilweise gutgeheissen, teilte das Gericht am Montag mit.
Zukünftig ist das investierte Eigenkapital von Vermietern zu 100 Prozent an die Teuerung anzupassen. Bisher war das nur zu 40 Prozent möglich. Der Ertrag des Referenzzinssatz darf zudem neu um zwei statt bislang 0,5 Prozent überschritten werden.
Mieterträge stehen nicht in angemessenen Verhältnis zur Nutzung betreffender Wohnungen
Seit der letzten Rechtsprechung zu den Parametern 1994 sind die Zinssätze für Hypotheken deutlich gesunken. Laut der Lausanner Richter resultierte nach bisheriger Berechnungsmethode sehr niedrige Mieterträge. Und dies stünde in keinem angemessenen Verhältnis zur Nutzung betreffender Wohnungen.
Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz kritisierte die Rechtsprechung. «Das ist ein politischer Entscheid des Bundesgerichts», wird Verbandspräsident Carlo Sommaruga zitiert. Der Mietzins könnte bei einem Mehrfamilienhaus von vier Wohnungen um 600 Franken pro Wohnung erhöht werden.