WAK-S empfiehlt Härtefallhilfen für jede Filiale von Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze
- In einer Mitteilung vom Dienstag heisst es, in den Augen der Kommissionsmehrheit werde so verhindert, dass diese Unternehmen - insbesondere gegenüber Franchiseunternehmen - benachteiligt würden.
Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung befürwortet die Kommission, dass für ausserkantonale Betriebsstätten bzw. Filialen der jeweilige Kanton und nicht der Sitzkanton des Unternehmens zuständig ist.
Mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen ist die Kommission zudem der Meinung, dass die Hilfe für solche Unternehmen auch mit einer Erhöhung der Höchstgrenzen für die A-Fonds-perdu-Beiträge verbessert werden könnte.
Der bundesrätliche Entwurf zur Änderung der Härtefallverordnung befindet sich derzeit bei den Kantonen in der Vernehmlassung. Die WAK-S diskutierte auch über die im Verordnungsentwurf vorgesehene Möglichkeit für die Kantone, den A-Fonds-perdu-Beitrag pro Unternehmen auf höchstens 8 Millionen Franken zu erhöhen, wenn die Eigentümer zusätzliches Eigenkapital einbringen oder Fremdkapitalgeber auf ihre Forderungen verzichten.
Die Kommission hält diesen Mechanismus einhellig für zu starr, weshalb sie den Bundesrat ersucht, Flexibilisierungen zu prüfen. So könnte zum Beispiel anstelle dieses Mechanismus eine Pflicht zur Rückzahlung der Beiträge bei einem späteren Verkauf des Unternehmens eingeführt werden.
Mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt die Kommission dem Bundesrat, die Pflicht für die Eigentümer, zusätzliches Eigenkapital einzubringen, auf den 5 Millionen Franken übersteigenden Anteil zu beschränken. Mit einer knapperen Mehrheit (6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung) schlägt die Kommission dem Bundesrat gar vor, noch weiter zu gehen und diese Anforderung ganz zu streichen.