Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil zum umstrittenen Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB).
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Konkret geht es um das EZB-Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), in dessen Rahmen die Zentralbank bis Ende 2018 bereits 2,6 Billionen Euro in die Finanzmärkte pumpte..
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Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe entscheidet darüber, ob das 2015 gestartete Programm zum Ankauf von Staatsanleihen aus Euroländern mit der Verfassung vereinbar ist. Kritiker sehen darin eine indirekte Haushaltsfinanzierung hochverschuldeter Staaten. Zusätzliche Brisanz bekommt das Urteil durch die aktuellen Notprogramme der EZB in der Corona-Krise, auch wenn darüber nicht direkt entschieden wird. (Az. 2 BvR 859/15)

Konkret geht es um das EZB-Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), in dessen Rahmen die Zentralbank bis Ende 2018 bereits 2,6 Billionen Euro in die Finanzmärkte pumpte. Die gegen diese Geldpolitik gerichteten Verfassungsbeschwerden beschäftigen die Karlsruher Richter seit Jahren. Im Jahr 2017 rief das Verfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an und machte dabei auch seine Zweifel an dem Programm deutlich. Der EuGH stufte die Anleihenkäufe aber im Dezember 2018 als rechtens ein. Nach der mündlichen Verhandlung im vergangenen Jahr fällt jetzt in Karlsruhe das mit Spannung erwartete Urteil.

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